bfvlogo

 

Die Satzung der Brezelfenstervereinigung e.V.

 

Um eine Aufgabe von hohem dokumentarischen und kulturellen Rang zu erfüllen, gründeten die Freunde der Uralt-Volkswagen-Veteranenfahrzeuge die "Brezelfenstervereinigung" und gaben sich folgende Satzung.

 

Satzung

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen "Brezelfenstervereinigung e.V." und ist im Vereinsregister Aschaffenburg eingetragen.
  2. Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Aschaffenburg.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Ziel und Zweck

 §3 Mitgliedschaft

§4 Beiträge

§5 Ende der Mitgliedschaft

§6 Organe

§7 Mitgliederversammlung

§8 Der Vorstand

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, daß der 2. Vorsitzende den Verein nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden vertreten darf.

§9 Ressorts

§10 Beschwerdeausschuß

§11 Revision

§12 Regionale Gruppen

§13 Club-Information

§14 Clubsatzung

§15 Überschüsse und Zuwendungen

§16 Auflösung der Brezelfenstervereinigung

 

Die vorliegende Satzung wurde in ihrer geänderten Form auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 1995 am 26. Mai 1995 verabschiedet und basiert auf der von der Gründungsversammlung am 25. Oktober 1980 genehmigten ersten Version.

Vellmar, 26.05.1995

gez. Ernst-Peter Hagen (1. Vorsitzender)

gez. Willy Hofäcker (2. Vorsitzender)

gez. Birgit Hahn (Schatzmeister)

gez. Jürgen Kolle (Schriftführer)

Die Neufassung der vorstehenden Vereinssatzung wurde am 28.05.1996 antragsgemäß in das Vereinsregister des Amtsgerichts - Registergericht - Aschaffenburg unter Nr. 3 VR 524 eingetragen und hat seitdem Gültigkeit.

gez. Ernst-Peter Hagen

1. Vorsitzender