
Update zum Thema flotte Winker bzw. LED im Ovali oder Brezel
- Cabrio55
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auch von mir Applaus für den aufschlussreichen Test!
Gruß
Jens
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- AndrewCologne
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Wieviel verschiedene Schaltpläne gibt es für die Ovalis? Hab einen Plan mit 6 Sicherungen neben dem Tank gesehen* . Haben alle 6 Sicherungen neben dem Tank? Bei mir wurde am Kabelbaum getrickst und 2 fliegende Halter verbaut.
*Werstatthandbuch von 56
Hallo Harry,
schau mal hier im digitalen Archiv, da gibt es alle Schaltpläne, soweit ich weiß, als Download.
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- AndrewCologne
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@MarcFazit: Nichts kann eine gute Batterie, Lichtmaschine, Reglerschalter und verlustfreien Kabelbaum ersetzen. Dann macht es nicht viel, ob Glühbirnen oder LEDs eingesetzt werden. Hat ja auch im Auslieferungszustand geklappt. Im Stand, ohne drehenden Motor, hat man aber mit rundum LED noch eine Woche Standlicht, die Glühbirnen werden es weniger als 16 Stunden aushalten.
Ein richtig toller Test, der klasse beweist, wie die Vorteile wirklich sind.
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- Günter
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Ihr fahrt ohne Betriebserlaubnis mit einem Käfer.
Das ist "Asozial"!!!
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GENAU zu wissen,daß man eine richtig funktionierende 6 Volt Anlage in seinem Fahrzeug hat, tut einem wirklich gut!
Schönen Tag noch Wolfgang
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- AndrewCologne
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wenn Du noch zusätzlich einen Reflektor hinter die Leuchtmittel setzt,
werfen auch jene LED-Elemente im Leuchtmittel besser das Licht ab, welche nach hinten in Richtung Gummiauflage gewendet sind.
Es gab doch mal früher so Stanniol-Folien o.ä., wo wir doch als Kids mal Sterne für Weihnachten draus gebastelt haben. Es geht auch Alufolie, aber dann eine sehr glänzende, oder eine holographische Folie.
Das wird dann nochmal richtig heller.
VG
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- Markus H.
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- Günter
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Beim Verbau von nicht bauartgenehmigten Leuchtmitteln, wo bauartgenehmigte Leuchtmittel erforderlich sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!Keine Beleidigungen hier im Forum sonst erfolgt ein Ausschluss!
Fahren ohne Betriebserlaubnis erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Sollte mit solch einem Fahrzeug ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so muß die Haftpflichtversicherung des ohne Betriebserlaubnis fahrenden Fahrzeugs nicht den Schaden an "dem Dritten" - also dem Geschädigtem bezahlen.
Hierfür reicht schon "fahrlässig"! Beim Umbau auf LED-Leuchtmittel ist bestimmt "fahrlässig" auszuschliessen: sowas ist "Vorsatz"!!
Für einen Geschädigten ist nicht gesichert, daß sein Schaden überhaupt und auch vollständig ersetzt wird.,
Und sowas halte ich für "Asozial"!!!
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- AICO54
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Danach muss die Versicherung auch Zahlen, kann aber das Geld vom Versicherten einfordern..aber maximal 5000 Euro oder so.
Also sind diese Leute auch nicht Asozial.
Die Frage ist, ob nur das Glas eine Bauartgenehmigung braucht oder auch die Birne bei den alten Dingern.
Dazu hab ich nix gefunden.
Ich würde aber einfach ein LED Rücklicht bündig ins Rücklichtglas (aus Kunststoff) einkleben. Vorher Loch einfräsen und mit 2k Epoxy von hinten verkleben. Hab das schon ein paar mal mit den Rückleuchten an meinen Lambrettarollern gemacht.
www.shin-yo.de/produkt/255-146-modul-1-led-ruecklicht-6v-34999/
Dann hat man eine Rückleuchte mit E-Nummer.
Grüßle
Harry aus Bayerisch-Schwaben
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